Beratung in der Forschung

Von der Ausschreibung bis zur Kündigung, von der Bewerbung bis zum Renteneintritt. Mandate sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Langjährige Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten und Wahlvorständen.

Individualarbeitsrecht:

  • Erstellen, Überarbeiten und Prüfen von befristeten und unbefristeten Arbeits- und Organ-/Dienstverträgen
  • Beratung im laufenden Arbeitsverhältnis (Lohn, Abmahnung, Urlaub, Änderungsverträge und -kündigungen, Mutterschutz und Elternzeit, Diskriminierungsfragen, Teilzeitregelungen, Wettbewerbsverbote, Dienstwagenvereinbarungen u.a.m.)
  • Gestaltung und Prüfung von Befristungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (inbs. WissZeitVG)
  • Beratung und Prozessvertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personen- bzw. krankheitsbedingten Kündigungen und sonstigen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungsverträgen, Abfindungsregelungen
  • Gestaltung und Prüfung von Zeugnissen

Kollektives Arbeitsrecht:

  • Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten im Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht, u.a. bezüglich der Reichweite und Grenzen der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
  • Beratung von Wahlvorständen
  • Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung in Einigungsstellen
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