Beratung in der Forschung
Von der Ausschreibung bis zur Kündigung, von der Bewerbung bis zum Renteneintritt. Mandate sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Langjährige Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten und Wahlvorständen.
Individualarbeitsrecht:
- Erstellen, Überarbeiten und Prüfen von befristeten und unbefristeten Arbeits- und Organ-/Dienstverträgen
- Beratung im laufenden Arbeitsverhältnis (Lohn, Abmahnung, Urlaub, Änderungsverträge und -kündigungen, Mutterschutz und Elternzeit, Diskriminierungsfragen, Teilzeitregelungen, Wettbewerbsverbote, Dienstwagenvereinbarungen u.a.m.)
- Gestaltung und Prüfung von Befristungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (inbs. WissZeitVG)
- Beratung und Prozessvertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personen- bzw. krankheitsbedingten Kündigungen und sonstigen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungsverträgen, Abfindungsregelungen
- Gestaltung und Prüfung von Zeugnissen
Kollektives Arbeitsrecht:
- Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten im Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht, u.a. bezüglich der Reichweite und Grenzen der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
- Beratung von Wahlvorständen
- Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Vertretung in Einigungsstellen
