Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts vertrete ich gleichermaßen die Arbeitgeberseite, Beschäftigte und Beteiligte in Angelegenheiten der betrieblichen Mitbestimmung. Von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung, vom Ausbildungsverhältnis bis zum Renteneintritt können Sie gerne meine langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Beschäftigten, Betriebsräten und Wahlvorständen in Anspruch nehmen.
Meine Leistungen umfassen u.a.:
im Individualarbeitsrecht:
- Erstellen, Überarbeiten und Prüfen von Arbeitsverträgen und Organ-/ Dienstverträgen
- Beratung im laufenden Arbeitsverhältnis (z.B. Lohn, Urlaub, Abmahnung, Änderungsverträge und -kündigungen, Mutterschutz und Elternzeit, Diskriminierungsfragen, Teilzeitregelungen, Wettbewerbsverbote, Rechteklauseln, Dienstwagenvereinbarungen, Prüfung von Zeugnissen)
- Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Befristungen, insbesondere an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (unter Berücksichtigung der spezifischen Regelungen, z.B. TVöD, TV-L, WissZeitVG, Zuwendungsrecht)
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Strategien, Gestaltungsmöglichkeiten), Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen
- Deutschlandweite Vertretung vor den Arbeitsgerichten; Durchführung und Begleitung von Verhandlungen
im Kollektiven Arbeitsrecht:
- Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten im Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht
- Begleitung von Wahlverfahren für Arbeitgeber, Wahlvorstände und sonstige Beteiligte
- Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Vertretung in Einigungsstellen
- Deutschlandweite Vertretung vor den Arbeitsgerichten
